Gesundheitswirtschaft.info (Teil 8)

Neue Beschäftigungsformen prägen Arbeitsmarktentwicklung

Die Zunahme neuer Beschäftigungsformen hat die Beschäftigungsentwicklung der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt. Zu diesen neuen oder häufig auch als atypisch bezeichneten Beschäftigungsformen gehören befristete oder geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit sowie Zeitarbeit. Während die Zahl der Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen von 1997 bis 2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in neuen oder atypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6 Millionen an.

Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten eine Zunahme um 1,1 Millionen. Wie Wolfgang Strohm, Leiter der Abteilung "Gesamtrechnungen, Arbeitsmarkt" des Statistischen Bundesamtes, weiter mitteilte, ist trotz dieser Entwicklung das Normalarbeitsverhältnis nach wie vor die dominierende Form abhängiger Beschäftigung. Knapp drei Viertel (22,5 Millionen) der 30,2 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung waren, befanden sich 2007 in einem Normalarbeitsverhältnis. Demgegenüber standen 7,7 Millionen Personen in neuen Beschäftigungsformen.

Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat die Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses abgenommen, wenn auch nicht deutlich. 1997 betrug der Anteil der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis an allen abhängig Beschäftigten noch 82,5%. Der Anteil hat sich seither um acht Prozentpunkte verringert (2007: 74,5%). Entsprechend stieg der Anteil der neuen Beschäftigungsformen von 17,5% auf 25,5%. Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird hier ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und auf einer dauerhaften vertraglichen Grundlage ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. 

Zudem sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein Normalarbeitsverhältnis in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert. Das heißt, sie erwerben über die von ihrem Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus den Versicherungen. Von neuen oder atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu zählen in der vorliegenden Betrachtung Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse, die auch unter den Schlagworten Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bekannt sind.

Im Gegensatz zur Normalarbeit, die in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen zu finanzieren, können die neuen oder atypischen Beschäftigungsformen diesen Anspruch nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht zwangsläufig mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen. Prekäre Beschäftigung zeichnet sich durch ein erhöhtes Armutsrisiko des/der Beschäftigten aus, welches zusätzlich von der persönlichen Berufsbiografie und dem persönlichen Haushaltskontext abhängig ist.

Die hier angesprochenen neuen oder atypischen Beschäftigungen können durchaus absichtlich gewählt sein, weil sich beispielsweise im konkreten Fall dadurch berufliche und andere persönliche Interessen besser kombinieren lassen. Die vorliegende Betrachtung beschränkt sich auf die Gruppe der abhängig Beschäftigten im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Diese Gruppe befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird, als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Zudem wird jeweils nur die Haupterwerbstätigkeit betrachtet.

Quelle: Statistisches Bundesamt,